Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Almosen des Fastenbrechens ist für den Armen nicht verpflichtend; denn Abu Huraira sagte: „Es gibt kein Almosen, außer aus Wohlstand“ in Sahih al-Bukhari 2: 518, als Anmerkung, und in einer anderen Überlieferung: „Das beste Almosen oder das beste Almosen ist aus Wohlstand, die obere Hand ist besser als die untere Hand, und beginne mit dem, den du unterhältst“ in Sahih Muslim 2: 717. Und von Abu Sa'ir t, sagte r: „Zahlt das Almosen des Fastenbrechens einen Sa' Datteln oder einen Sa' Gerste oder einen halben Sa' Weizen oder sagte Getreide für jeden Menschen, klein oder groß, männlich oder weiblich, frei oder versklavt, wohlhabend“ in Sharh Ma'ani al-Athar 2: 45. Und von Abu Huraira , sagte er: „Das Almosen des Fastenbrechens ist für jeden Freien und Sklaven, männlich oder weiblich, klein oder groß, wohlhabend“ in Sharh Ma'ani al-Athar 2: 45. Siehe: Al-Bada'i 2: 70, und Al-Wiqaya S. 229, und Gott weiß es besser.