Die Absicht von Pflicht- und freiwilligem Fasten vereinen

Frage
Ich habe am Tag von Ashura mit der Absicht gefastet, den Ramadan nachzuholen und mit der Absicht von Ashura. Ist das erlaubt, oder muss ich den Tag des Nachholens erneut fasten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es handelt sich um das Fasten der Nachholung; denn es ist stärker, und Gott weiß es besser.
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