Die Absicht ist eine Voraussetzung für die Almosen des Fastenbrechens

Frage
Wenn eine Person im Ramadan Almosen für Bedürftige gibt und nicht die Absicht hat, die Almosen des Fastenbrechens zu geben, sondern einfach Almosen, reicht das dann als Almosen des Fastenbrechens aus?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es zählt nicht als Almosen für das Fastenbrechen; denn es erfordert eine spezielle Absicht, und Gott weiß es besser.
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