Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Ich bin nach dem Fajr aufgewacht und habe dann die Absicht gefasst, das Nachholfasten zu halten. Ist es erlaubt, zu fasten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Fasten des Nachholens ist nicht gültig, wenn man nicht vor dem Morgengrauen die Absicht fasst; denn es ist notwendig, die Absicht klarzustellen, und Gott weiß es besser.