Frage
Ich bin nach dem Fajr aufgewacht und habe dann die Absicht gefasst, das Nachholfasten zu halten. Ist es erlaubt, zu fasten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Fasten des Nachholens ist nicht gültig, wenn man nicht vor dem Morgengrauen die Absicht fasst; denn es ist notwendig, die Absicht klarzustellen, und Gott weiß es besser.