Frage
Ich bin am Mittag aufgewacht und habe bis zum Nachmittagsgebet nichts gegessen oder getrunken. Am Nachmittag habe ich beschlossen zu fasten und die Absicht gefasst, sechs Tage im Schawwal zu fasten. Ist das erlaubt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Dein Vorsatz für das Fasten ist gültig, wenn du ihn eine Stunde und viertel vor dem Mittagessen fasst, was die große Dhuhr-Zeit genannt wird. Danach ist der Vorsatz für das Fasten ungültig, und Gott weiß es besser.