Frage
Es ist bekannt, dass das Fasten eine Bedingung für das gelobte I'tikaf ist. Ist es erlaubt, an diesem Tag die Absicht zu fassen, einen Fastentag für Ramadan nachzuholen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Tun des gelobten I'tikaf im Ramadan und anderswo ist gültig, vorausgesetzt, dass gefastet wird. Gott weiß es am besten.