Frage
Ist es erlaubt, die Absicht der Anzahl der Pflicht-Rak'ahs nicht auszusprechen, zum Beispiel zu sagen: Ich beabsichtige, das Nachmittagsgebet (Asr) vier Rak'ahs zu beten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht notwendig, die Anzahl der Rakat für das Pflichtgebet zu nennen, nachdem ich die Absicht für das Mittags- oder Abendgebet gefasst habe. Es ist empfehlenswert, die Absicht laut auszusprechen, und Gott weiß es am besten.