Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Angelegenheit hat zahlreiche Beweise, die in den Büchern der Hanafiten nachzulesen sind, darunter: Sie benötigt einen eindeutigen Beweis für die Waschung, und es gibt keinen. Das, was in dem Hadith: „Die Taten sind nur nach den Absichten“ vorhanden ist, ist ein Hadith von Einzelpersonen, und ähnliches beweist die Sunnah, nicht die Verpflichtung. Außerdem ist die Waschung eine Bedingung für das Gebet und keine eigenständige Anbetung. Ihr Urteil ist wie das anderer Bedingungen des Gebets, in denen die Absicht nicht erforderlich ist, wie das Bedecken der Blöße und das Entfernen von Unreinheiten usw. Und Allah weiß es am besten.