Die Übereinstimmung von freiwilligem und verpflichtendem Fasten in Bezug auf Vergessen und Absicht

Frage
Wenn der Fastende absichtlich, versehentlich oder aus Vergessen während des freiwilligen Fastens isst oder trinkt, gelten dann die gleichen Regeln wie beim verpflichtenden Fasten?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es gibt keinen Unterschied in der Regel für den Fastenden, ob er absichtlich, aus Vergessenheit oder aus Versehen bricht, ob es sich um eine Pflicht oder eine freiwillige Fasten handelt. Gott weiß es besser.

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