Der Wunsch der Menstruierenden nach Umrah und das Verzögern des Tawaf

Frage
Darf eine menstruierende Frau bei der Umrah das Sa'i durchführen und den Tawaf bis zur Reinheit aufschieben? Und wenn dies nicht erlaubt ist, hat sie dann etwas zu befürchten, wenn sie dies früher getan hat, basierend auf einer Fatwa, die sie gehört hat? Ist es der menstruierenden Frau erlaubt, sich im Sa'i-Bereich aufzuhalten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Sa'i (der Lauf zwischen den Hügeln Safa und Marwah) ist für die Menstruierende erlaubt, wenn sie vorher in einem reinen Zustand um die Kaaba gelaufen ist. Da sie jedoch vor dem Tawaf (Umrundung) ihre Menstruation bekommen hat, muss das Sa'i bis zu ihrer Reinheit verschoben werden; denn die Bedingung für die Gültigkeit des Sa'i ist, dass es von einem Tawaf gefolgt wird. Es ist erlaubt, sich im Sa'i aufzuhalten, da es nicht Teil der Moschee ist, und Gott weiß es am besten.
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