Frage
Mein Ex-Mann hat mein Gold und mein Geld genommen, und ich habe auf mein Recht im Austausch für meine Scheidung verzichtet, aber innerlich habe ich ihm nicht vergeben. Bin ich für diese Handlung schuldig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Khul'a ist, dass die Frau ihr Recht auf Geld im Austausch für die Scheidung aufgibt, und der Mann sündigt, wenn er es annimmt und er derjenige ist, der übertreibt und sich widersetzt, und die Frau sündigt nicht, wenn sie es ihm gibt, auch wenn sie innerlich nicht einverstanden ist, und Gott weiß es besser.