Frage
Ich habe heute gefastet und bin zu meinem Sohn gegangen, wo man mir schwarzen Kaffee angeboten hat. Ich habe ihn getrunken und nach fünf Minuten auch noch einen Kaffee getrunken. Danach erinnerte ich mich, dass ich faste. Ist mein Fasten ungültig geworden?
Antwort
Ich sage, und mit Allahs Hilfe: Wer aus Vergessenheit isst und trinkt, soll sein Fasten fortsetzen, und dein Fasten ist gültig, und Allah weiß es am besten.