Der Verzehr des Bevollmächtigten vom Gelübde

Frage
Eine Person hat gelobt, ein Schaf zu schlachten, und hat ihren Schwager mit dem Schlachten und Verteilen an die Armen beauftragt, und dass sie davon essen. Dürfen seine Schwester und ihr Ehemann davon essen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Derjenige, der das Gelübde abgelegt hat, darf nicht davon essen, während es anderen erlaubt ist. Es ist auch seiner Schwester und ihrem Ehemann erlaubt, davon zu essen, wenn es eine ausdrückliche oder indirekte Erlaubnis des Gelübdeablegers gibt, andernfalls ist es nicht erlaubt; denn sie sind vertrauenswürdige Bevollmächtigte, und Gott weiß es besser.
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