Der Verantwortliche für die Heiratsvermittlung einer geschiedenen muslimischen Frau, deren Vater nicht Muslim ist

Frage
Eine vierzigjährige Frau, die vor vier Jahren den Islam angenommen hat, ist geschieden und lebt mit ihrem Sohn und ihrer Tochter. Man sagte ihr, dass sie einen muslimischen Vormund haben müsse, an den sie sich in ihren Angelegenheiten wenden kann, zum Beispiel wenn jemand um ihre Hand anhalten möchte, da ihr Vater nicht Muslim ist. Ist das so im Zeitalter des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) geschehen?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das ist nicht richtig, und sie kann denjenigen heiraten, den sie möchte, ohne Vormund. Allah weiß es besser.

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