Frage
Eine Frau wurde von ihrem Mann zweimal geschieden. Beim zweiten Mal bat sie um Khula und verzichtete auf ihre aufgeschobenen und sofort fälligen Rechte. Sie bot ihm an, ihm die Geschenke zurückzugeben, die er ihr gemacht hatte, damit ihre Scheidung als Khula bezeichnet werden kann, aber er akzeptierte nicht und schied sie erneut. Gilt diese Scheidung als Khula, weil sie auf ihre Rechte verzichtet hat?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Scheidung erfolgt im Einvernehmen zwischen den Eheleuten, indem die Scheidung zum Beispiel mit Geld ausgeglichen wird. Wenn die Scheidung ohne Einvernehmen zwischen ihnen erfolgt, ist es keine Scheidung im Sinne des Khula. Gott weiß es besser.