Frage
Ich habe ein Stück Make-up gekauft, und meine Freundin hat mich nach dem Preis gefragt. Ich habe ihr den Preis gesagt, und sie hat das gleiche Stück zu einem niedrigeren Preis gefunden. Ist es erlaubt, es zum niedrigeren Preis zu kaufen und es ihr zum Preis des alten Stücks zu verkaufen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Du bist eine Bevollmächtigte, und der Bevollmächtigte ist vertrauenswürdig, daher darf er den Preis, den er bezahlt hat, nicht erhöhen, und er muss den Auftraggeber über den Preis informieren, zu dem er es gekauft hat, und Gott weiß es besser.