Der Umgang mit Zinsgeld

Frage
Eine Frau, deren Ehemann verstorben ist und der als Arzt gearbeitet hat, hat fünf Kinder. Ihr Ehemann hat ihnen eine Belohnung für seine Arbeit hinterlassen, und das Geld blieb aufgrund von Corona eine Zeit lang im Parteivorstand. Danach hat sich das Geld verdreifacht. Darf sie von diesem Geld für ihre Kinder ausgeben, oder gilt es als Zins? Und wenn es Zins ist, hat sie das Recht, darüber ohne Zustimmung ihrer Kinder zu verfügen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn die Erhöhung durch Wucher erfolgt, ist es nicht erlaubt, davon auszugeben; denn es ist ein unheiliges Einkommen, und Gott weiß es besser.
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