Frage
Ist das Abwischen auch dann gültig, wenn nur ein Haar vom Kopf für die Wudu berührt wird, wenn die Frau das Haus verlässt und es für sie eine Mühe ist, den Schleier abzunehmen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist Pflicht, ein Viertel des Kopfes zu wischen. Eine Frau kann ihre Hand befeuchten und sie von hinten unter dem Tuch auf ihren Kopf legen, und das ist ausreichend. Und Gott weiß es besser.