Frage
Was ist das Urteil für jemanden, der beim Suhur einen Allergiespray verwendet hat und nach dem Fajr-Azan seinen Geschmack gespürt hat? Ist damit ihr Fasten ungültig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Ihr Fasten ist gültig, da sie das Spray vor dem Morgengebet verwendet hat. Hätte sie es am Tag des Ramadan verwendet, wäre ihr Fasten ungültig gewesen, und das Gefühl seines Geschmacks; denn es hat eine Substanz. Und Gott weiß es besser.