Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das Geschenk von ihr an ihren Ehemann in diesem Fall ist nicht gültig, sondern es handelt sich nur um ein Darlehen, als Beweis dafür, dass sie ihn in der ersten Auseinandersetzung zwischen ihnen danach fragt. Daher war die Übergabe des Schmucks an ihn aus Scham und um ihn zu besänftigen und aus Angst vor seinem Zorn nicht als gültiges Geschenk zu betrachten. Der Ehemann muss es ihr zurückgeben. Und das, was der Richter Khan sagte, bezeugt dies: Ein Mann heiratete eine Frau, dann kam die Frau nach der Gewohnheit der Turkmenen, und alle Leute sagen, schenke deine Mitgift deinem Ehemann vor dem Eintritt. Sie sagte: Ich habe meinem Ehemann geschenkt, und er gab ihr eine Entschädigung für ihre Mitgift. Dann sagte sie nach einem Jahr oder zwei: Das, was ich für die Mitgift geschenkt habe, ist das Geschenk mit diesen Zeugen gültig oder nicht? Die Antwort: Das Geschenk ist gültig und die Zeugenaussage, wenn das Geschenk mit ihrem Einverständnis erfolgt ist. Wenn es aus Angst vor den Menschen oder aus Scham geschah, ist es nicht gültig. Allah weiß es besser.