Frage
Eine Frau kam aus Saudi-Arabien zu den Eltern in Jordanien und hat die Aufenthaltsdauer nicht festgelegt. Darf sie das Gebet zusammenlegen und verkürzen, obwohl sie seit zehn Tagen in Jordanien ist?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Solange du die Absicht hast, fünfzehn Tage oder mehr zu bleiben, ist es nicht erlaubt, die Gebete zu verkürzen; denn du bist ansässig, und ein Ansässiger kann sich nicht auf die Regelungen des Reisens berufen. Wenn du das nicht beabsichtigt hast, musst du die Gebete verkürzen. Gott weiß es besser.