Der Reisende, der das Fasten brach und blieb, und in der Zeit der Absicht zum Fasten die Absicht fasste zu fasten
Was ist das Urteil über den Reisenden, der das Fasten brach und blieb, und in der Zeit der Absicht zum Fasten die Absicht fasste zu fasten?
Antwort
Er muss fasten, aber wenn er bricht, muss er nachholen, ohne Buße; wegen des Zweifels des Reisens, und die Buße ist bei Zweifeln nicht erforderlich.