Frage
Sie haben in einem früheren Fatwa erwähnt, dass die Arbeit in schweren Berufen kein Grund für das Fastenbrechen ist, es sei denn, man fürchtet während des Fastens um sein Leben, dann ist das Fastenbrechen erlaubt. Was ist die Sühne, die er zahlen muss?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Er muss das, was er gefastet hat, nachholen, es sei denn, er ist dauerhaft unfähig. In diesem Fall muss er für jeden Tag, den er gefastet hat, einen Bedürftigen speisen, und die Speise für den Bedürftigen wird mit zwei Dinar bewertet, und Gott weiß es besser.