Frage
Eine Frau hat Allah versprochen, dass ihr täglicher Teil das Lesen von drei Teilen des Korans vor dem Abend ist. An den ersten Tagen schloss sie vor dem Maghrib ab, aber aufgrund von Beschäftigungen schafft sie es nicht mehr, die Teile vor dem Maghrib zu beenden. Ist sie für das Versäumnis des Paktes schuld? Muss sie eine Sühne leisten? Was ist mit dem Abend gemeint, ist es der Adhan des Maghrib oder der Adhan des Asr?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist am besten, dass sie sich so weit wie möglich daran hält, und es ist ihr nichts auferlegt, wenn sie es nicht tut; denn das Gelübde, den Koran zu lesen, ist nicht verpflichtend; denn es ist keine absichtliche Anbetung wie das Gebet oder das Fasten, und sie kann ihn zu jeder Tageszeit lesen, und es ist kein Problem dabei; denn es ist gut, also ist es nicht zeitlich festgelegt, und Gott weiß es besser.