Frage
Ist es der Frau erlaubt, ihre Wartezeit nach der Scheidung im Haus ihrer Eltern zu verbringen, ohne dass sie dafür eine Sünde auf sich lädt, weil sie nicht zu ihrem Ehemann zurückkehren möchte?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sie muss es im Ehehaus nachholen; denn sie ist immer noch die Ehefrau, und Gott weiß es besser.