Frage
Wenn die Ehefrau dreimal geschieden wird, darf sie dann im ehelichen Haus bleiben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Eine geschiedene Frau, die dreimal geschieden wurde, lebt in der Wohnung des Ehemanns, und ihre Unterhaltskosten während der Wartezeit trägt der Ehemann, es sei denn, sie fürchtet, dass sie in der Wohnung ihres Ehemanns in Versuchung gerät, dann kann sie in eine andere Wohnung ziehen. Gott weiß es besser.