Der Maßstab für den Jahreswechsel im islamischen Kalender

Frage
Was ist der Maßstab für den Jahreswechsel bezüglich des Nisaab, der islamischen oder der gregorianischen Kalender?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es gibt keine Zakat für jemanden, der einen Nisab besitzt, es sei denn, es vergehen ein volles Jahr im islamischen Kalender, seit der Tag, an dem das Vermögen den Nisab erreicht hat. Siehe: ردّ المحتار (2: 8), والبحر الرائق (2: 222), وفتح باب العناية بشرح النقاية (1: 505), وتبيين الحقائق (1: 253), und Gott weiß es besser.
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