Der Gewinn des Ungläubigen, wenn er zum Islam konvertiert

Frage
Wer zum Islam konvertiert, aber während seiner Zeit des Unglaubens unrechtmäßiges und verbotenes Geld verdient hat, muss er dieses Geld nach seiner Konversion spenden, oder ist ihm sein Gewinn nach dem Islam erlaubt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn es kein gestohlenes oder von jemandem unrechtmäßig erlangtes Geld ist, dann ist es nach seiner Islamisierung erlaubt, und Gott weiß es besser.
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