Der Gewinn aus Treuhandvermögen

Frage
Eine Person hat ein Treuhandvermögen bei einer anderen Person hinterlegt, und diese hat es in einen Pilgerfonds gelegt, um das Geld zu sichern und daraus Gewinne zu erzielen. Wie ist das Urteil dazu? Darf er über die Gewinne verfügen? Und wie hoch ist die Zakat auf das Geld dieser Gewinne?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: In diesem Fall wird der Verwahrer zum Bürgen für seine Verletzung der Aufbewahrung und seiner Verfügung über das Geld und macht sich schuldig. Das, was er an Gewinnen erzielt, ist unrechtmäßig, da er keine Erlaubnis des Geldbesitzers hat, und er sollte es als Almosen geben. Gott weiß es besser.
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