Der fiktive Arbeiter hat das Geld von der Sozialversicherung genommen

Frage
Ein Mann hat eine Fabrik und beschäftigt indische Arbeiter, die nicht als Arbeiter in der Fabrik bei der Sozialversicherung registriert sind, anstelle der Inder. Seine Verwandten arbeiten nicht in der Fabrik, und er zahlt monatlich für sie in die Sozialversicherung. Ist das rechtlich zulässig? So entkommt der Fabrikbesitzer dem Arbeitsgesetz, das ihn verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz an Jordaniern einzustellen, während die Nicht-Jordanier mit einem niedrigeren Gehalt zufrieden sind. Der fiktive jordanische Arbeiter verlässt nach einer Weile die Arbeit und verdient Geld von der Sozialversicherung. Ist das Geld, das der fiktive Arbeiter von der Sozialversicherung erhält, halal?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Dieses Geld ist ihm nicht erlaubt; da es nicht durch eine Arbeit oder ein Gut gedeckt ist, sondern durch Betrug und Fälschung erlangt wurde, ist dieses Geld unrein. Und Gott weiß es besser.
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