Der Fehler in der Absicht des Gebets

Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der während der Mittagsgebetszeit abgelenkt war und es nicht bemerkte, bis der Muezzin zum Nachmittagsgebet rief? Er kam zur Moschee, in der Annahme, dass er das Mittagsgebet verrichtet, und hatte die Absicht, das Mittagsgebet zu beten. Als die Sonne unterging, bemerkte er den Fehler, den er gemacht hatte, und betete das Abendgebet. Dann stand er auf, um das Mittagsgebet nachzuholen, obwohl er es bereits während des Nachmittagsgebets hinter dem Imam gebetet hatte. Was soll er tun? Wird das Gebet, das er hinter dem Imam während des Nachmittagsgebets mit der Absicht des Mittagsgebets verrichtet hat, anerkannt? Muss er das Mittagsgebet oder das Nachmittagsgebet oder beide wiederholen?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Nachmittagsgebet ist gültig, auch wenn er in seiner Absicht einen Fehler gemacht hat; denn die Zeit ist die Zeit des Nachmittagsgebets, und er wollte das Pflichtgebet zur richtigen Zeit, und das ist das Nachmittagsgebet, daher ist es gültig. Er muss das Mittagsgebet nachholen, und Gott weiß es besser.

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