Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der tagsüber im Ramadan durch seine Handlung ejakuliert, und was ist der Unterschied zwischen dem Urteil über die Ejakulation und dem Urteil über den Geschlechtsverkehr während des Ramadan?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wer durch seine Handlung (das Fasten) bricht, muss es nachholen, und es gibt keine Sühne dafür. Wenn jemand absichtlich in einer der beiden Wege (d.h. Geschlechtsverkehr) ist, muss er sowohl nachholen als auch eine Sühne leisten; aufgrund der vollen Begierde und des Verlangens danach, im Gegensatz zu anderen Umständen. Und Gott weiß es besser.