Frage
Ist der erlaubte Betrag bei schwerer und leichter Unreinheit nur aus Notwendigkeit erlaubt, das heißt, wenn jemand in der Lage ist, diesen Betrag zu beseitigen, ist er verpflichtet, ihn zu beseitigen, oder ist das nicht erforderlich?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist unerwünscht, es zu lassen, wenn es unter dem Maß der Nachsicht liegt, aber das Gebet ist gültig, wenn es vorhanden ist, und Gott weiß es am besten.