Frage
Wir leben in einem europäischen Land, und unsere Moschee wird als Islamisches Zentrum bezeichnet. In diesem Zentrum finden die fünf täglichen Gebete, das Freitagsgebet und die Feiertagsgebete statt, und es gibt eine Schule, in der die Schüler Arabisch, Religionsunterricht und den Koran lernen. Die fatwa der Gelehrten in der Stadt erlaubt den Eintritt ins Moschee (Islamisches Zentrum) für Menstruierende und Wöchnerinnen (Schülerinnen... und Lehrerinnen) mit der Begründung, dass es ein Islamisches Zentrum und keine Moschee ist. Was ist die Meinung der Gelehrten?
Antwort
Ich sage, und mit Gottes Hilfe: Wenn es einen Imam und einen Muezzin hat, ist es eine Moschee und unterliegt den Regeln einer Moschee. Es kann einen Bereich für Frauen geben, in dem sie lernen, der jedoch nicht den Regeln der Moschee unterliegt. Es ist daher erlaubt, dass eine Menstruierende diesen Bereich betritt, aber nicht die Moschee, da es einen Konsens darüber gibt, dass Menstruierende nicht in der Moschee verweilen dürfen. Gott weiß es besser.