Der Eintritt der Menstruierenden in die Moschee

Frage
Was ist das Urteil über den Eintritt einer Menstruierenden in die Moschee zu einem anderen Zweck als dem Gebet, und was versteht man aus dem hadith, dass der Prophet ﷺ zu Aisha sagte: "Reiche mir das grüne Stück Stoff, auf dem ich bete - das Gebetsteppich -" Sie sagte: "O Gesandter Allah, ich bin menstruierend." Er sagte: "Deine Menstruation liegt nicht in deiner Hand," und befahl ihr, einzutreten und das grüne Stück Stoff zu nehmen - also das Gebetsteppich?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist der Menstruierenden verboten, die Moschee zu betreten, es sei denn, es ist notwendig; da Reinheit für den Eintritt erforderlich ist, und die Hadith bezieht sich auf die Notwendigkeit; denn das Haus des Propheten, möge Allah ihn in Frieden und Segen halten, hatte keinen Ausgang außer zur Moschee. Und Allah weiß es besser.
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