Frage
Was ist das Urteil über den Eintritt einer Menstruierenden in die Moschee zu einem anderen Zweck als dem Gebet, und was versteht man aus dem hadith, dass der Prophet ﷺ zu Aisha sagte: "Reiche mir das grüne Stück Stoff, auf dem ich bete - das Gebetsteppich -" Sie sagte: "O Gesandter Allah, ich bin menstruierend." Er sagte: "Deine Menstruation liegt nicht in deiner Hand," und befahl ihr, einzutreten und das grüne Stück Stoff zu nehmen - also das Gebetsteppich?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist der Menstruierenden verboten, die Moschee zu betreten, es sei denn, es ist notwendig; da Reinheit für den Eintritt erforderlich ist, und die Hadith bezieht sich auf die Notwendigkeit; denn das Haus des Propheten, möge Allah ihn in Frieden und Segen halten, hatte keinen Ausgang außer zur Moschee. Und Allah weiß es besser.