Der Einlauf für den Fastenden

Frage
Wir möchten die Antwort auf das Fatwa (15) klären, wenn gesagt wird: Der Einlauf bricht das Fasten, die Spritze jedoch nicht. Bricht ein rektaler Einlauf beispielsweise während des Ramadan das Fasten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn der Fastende tagsüber im Ramadan eine "Spritze" erhält, wird sein Fasten nicht ungültig, egal ob die Spritze subkutan ist: wie eine Insulinspritze, oder intramuskulär, oder intravenös, oder an irgendeiner Stelle des äußeren Körpers; denn eine solche Spritze führt nichts in den Magen durch die anerkannten Öffnungen. Was die rektale Spritze betrifft, so bricht sie das Fasten, da sie eine anerkannte Öffnung ist, und Gott weiß es am besten.
imam icon

Senden Sie Ihre Frage an den intelligenten Assistenten

Wenn die vorherigen Antworten nicht geeignet sind, senden Sie Ihre Frage bitte an den Mufti über