Frage
Ein Mann hat Verpflichtungen, darunter die Miete für die Wohnung und Studiengebühren, und er nimmt das gesamte Gehalt der Ehefrau, ohne ihr eigenes Geld zu lassen. Sind die Verpflichtungen ein Rechtfertigungsgrund, um das gesamte Geld der Ehefrau zu nehmen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Gehalt der Ehefrau steht ihr zu, es sei denn, es wird etwas anderes zwischen den Eheleuten über die Verteilung der Unterhaltskosten vereinbart. Alles andere ist ein Recht der Frau, über das sie nach Belieben verfügen kann. Es steht dem Ehemann nicht zu, über das Vermögen seiner Frau hinaus zu verfügen, was über die vereinbarte Zusammenarbeit hinausgeht. Sie sollte freundlich mit ihm sprechen und ehrenwerte Personen hinzuziehen, um das Problem zu lösen. Gott weiß es besser.