Frage
Eine Person handelt mit Grundstücken, kauft sie, teilt sie in kleine Parzellen und verkauft sie mit einem Gewinn von drei Mal dem Kapital, und der Käufer weiß nicht, wie viel Gewinn der Händler macht?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Der Händler ist nicht verpflichtet, den Käufer über die Höhe seines Gewinns, ob wenig oder viel, zu informieren. Wenn jedoch sein Handeln den Käufer täuscht und betrügt, indem er ihm verkauft, zu einem Preis über dem Marktpreis, während er ihm etwas anderes vorgaukelt, dann ist sein Verkauf unerwünscht; wegen der Sünde, die darin liegt. Und wenn es keine Täuschung des Käufers gibt, aber sein Gewinn übertrieben ist, dann gibt es eine Art von Missbilligung, und Allah weiß es am besten.