Der Bevollmächtigte darf nicht mehr annehmen, als ihm übertragen wurde

Frage
Eine Sekretärin an einer Privatschule hat Schulbücher erhalten, und der Händler oder Vertreter hat kostenlose Exemplare hinzugefügt. Darf die Sekretärin diese Exemplare verkaufen und von ihrem Gewinn profitieren?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Diese Kopien gehören der Schule und nicht der Sekretärin, und sie muss sie der Schule übergeben; denn sie ist die Vertreterin der Schule, und Gott weiß es besser.
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