Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist ein juristischer Begriff, der in den Büchern vorhanden ist und sich auf die Annäherung an den Samenerguss bezieht. Ibn Abidin sagte in "Rad al-Muhtar" (282:2), als er die Grenze des Verlangens erklärte: Er sagte über die Jungen: Es ist das Verlangen, wenn sie das Alter von zwölf Jahren erreichen.