Frage
Meine Tochter hat vor einiger Zeit die erste Scheidung vor Gericht durchlaufen und befindet sich jetzt im Haus ihrer Familie. Ist es ihr untersagt, das Haus zu verlassen? Oder darf sie nur nicht heiraten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Geschiedene hält die Wartezeit im Haus ihres Mannes ein; denn es schadet ihr nicht, und jetzt ist sie im Haus ihrer Familie, also muss sie ihre Wartezeit dort einhalten, sie darf nicht hinausgehen und sich nicht schön machen, und Gott weiß es besser.