Der aufgeschobene und sofortige Brautpreis nach ihrem Tod

Frage
Meine Frau ist verstorben und hat von mir ihren aufgeschobenen und sofortigen Brautpreis nicht erhalten. Fällt dies von mir weg oder bleibt es eine Schuld, oder wird es als Erbe für ihre Kinder und Familie betrachtet?
Antwort
Ich sage und mit Gott als Helfer: Ihre Mitgift soll vollständig, sowohl aufgeschoben als auch sofort fällig, eine Schuld in deiner Verantwortung sein, die du begleichen musst; sie soll unter ihren Erben aufgeteilt werden, und du hast einen Anteil als Ehemann, der ein Viertel beträgt, und Gott weiß es besser.
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