Frage
Gilt der aufgeschobene Brautpreis der Frau, deren Ehemann verstorben ist, als Schuld des Verstorbenen oder ist seine Schuld beglichen?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es gilt als Schuld des Ehemanns und wird aus dem Erbe zusammen mit den Schulden genommen, und Allah weiß es am besten.