Der aufgeschobene Brautpreis im Falle des Todes des Ehemanns

Frage
Gilt der aufgeschobene Brautpreis der Frau, deren Ehemann verstorben ist, als Schuld des Verstorbenen oder ist seine Schuld beglichen?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es gilt als Schuld des Ehemanns und wird aus dem Erbe zusammen mit den Schulden genommen, und Allah weiß es am besten.

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