Der Aufenthaltsort der Frau während der Wartezeit nach der kleinen Scheidung

Frage
Muss die geschiedene Frau nach der kleinen Scheidung im Haus des Ehemannes bleiben? Ist es dem Ehemann erlaubt, sie vor Ablauf der Wartezeit ohne neue Mitgift und ohne neuen Vertrag sowie ohne ihr Einverständnis zurückzuholen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Rückkehr zur Scheidung erfolgt ohne Mitgift, ohne Vertrag und ohne Zustimmung, während bei der endgültigen Scheidung die Mitgift, der Vertrag und die Zustimmung erforderlich sind. Sie muss jedoch im Haus des Ehemanns in einem Ort wohnen, an dem sie sich vor ihm sicher fühlt; denn sie ist ihm verboten. Und Gott weiß es besser.
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