Der Abzug des Vermittlers bei der Reparatur ist ein Teil des Honorars

Frage
Ein Transportunternehmen hat Fahrzeuge und hat einen Mitarbeiter für die Fahrzeugreparatur in Anspruch genommen. Dieser hat sich mit einem Garagenbesitzer darauf geeinigt, dass er für jedes reparierte Fahrzeug von diesem Garagenbesitzer einen festen Betrag erhält. Wie ist das Urteil dazu?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn das Unternehmen über das Verhalten des Mitarbeiters informiert ist und dem zustimmt, und der Eigentümer der Werkstatt damit einverstanden ist, eine bestimmte feste Gebühr für die Reparatur jeder Art von Schaden, egal wie groß oder klein, zu verlangen, und der Mitarbeiter sich verpflichtet hat, die Fahrzeuge immer für alle ihre Schäden zu ihm zu senden, und es dabei keine Unklarheit oder Gefahr für jemanden gibt, ist es zulässig. Und Gott weiß es besser.
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