Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Wie lange ist die Wartezeit?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Wartezeit für die Geschiedene beträgt drei Menstruationen, und für die Witwe vier Monate und zehn Tage, und Gott weiß es besser.