Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Wartezeit für die Geschiedene beträgt drei Menstruationen, und für die Witwe vier Monate und zehn Tage, und Gott weiß es besser.
Verwandte Fatwas
Senden Sie Ihre Frage an den intelligenten Assistenten
Wenn die vorherigen Antworten nicht geeignet sind, senden Sie Ihre Frage bitte an den Mufti über