Das Verweilen der Ehefrau im Haus ihres Ehemannes bei einer Scheidungs- und Streitklage

Frage
Ist es erlaubt, dass die Ehefrau im selben Haus wie der Ehemann wohnt, wenn zwischen ihnen ein Streit- und Scheidungsverfahren läuft und sie auf das Urteil des Gerichts über die Scheidung wartet? Darf die Frau sich in diesem Fall von ihm fernhalten? Ist es ihr erlaubt, sich nicht um ihn zu kümmern, nicht mit ihm zu sprechen und ihn zu meiden? Und wenn die Scheidung in diesem Fall durch das Gericht erfolgt, muss sie dann die Wartezeit im Haus des Ehemannes oder im Haus ihrer Familie verbringen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Ehefrau bleibt in ihrem Haus und erfüllt ihre Pflichten gegenüber den Kindern und dem Ehemann, indem sie mit ihm spricht und ihre häuslichen Pflichten ihm gegenüber erfüllt; denn sie ist immer noch seine Frau. Möge Allah, der Erhabene, die Herzen der beiden vereinen und die Beziehungen wieder in den richtigen Lauf bringen. Im Falle einer Scheidung verbringt die Ehefrau ihre Wartezeit im ehelichen Haus; denn das ist ihr Recht. Wenn es sich um eine endgültige Scheidung handelt, sollte sie sich an einem Ort im Haus aufhalten, wo sie sich vor ihm sicher fühlt. Allah weiß es am besten.
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