Frage
Ein Bruder möchte ein Haus von seinem Bruder in Raten kaufen und hat die Bedingung gestellt, dass er es kauft, wenn er in Zukunft den Preis des Hauses zusammen hat. Der Bruder stimmte zu, stellte jedoch auch die Bedingung, dass, wenn er die Wohnung zurückgeben möchte, dies zum Marktpreis und nicht zum vereinbarten Preis geschehen soll. Ist dieser Verkauf und die Bedingung zulässig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Kaufvertrag muss endgültig sein, es ist nicht erlaubt, den Vertrag auf die Zukunft zu verschieben oder ihn an eine Bedingung zu knüpfen, die das Risiko des Bestehens beinhaltet. Ein solches Verhalten ist bedeutungslos und hat keinen Wert, und Gott weiß es besser.