Das Verlassen des Hauses durch eine geschmückte und parfümierte Frau

Frage
Darf die Ehefrau ihr Haus geschmückt und parfümiert verlassen, wenn ihr Ehemann nichts dagegen hat?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nach dem Gesetz verboten, dass eine Frau ihr Haus geschmückt und parfümiert verlässt, gemäß dem Gesetz. Die Zustimmung des Ehemannes oder deren Fehlen spielt dabei keine Rolle; denn sie muss sich an die Gebote des Gesetzes halten. Sie sollte das Schmücken oder Parfümieren unterlassen, wenn sie das Haus verlässt, selbst wenn der Ehemann dies verlangt. Gott weiß es besser.
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