Frage
Reicht das Lesen der Fatiha in den ersten zwei Rak'ahs als Erfüllung der Leseverpflichtung aus, oder wird das Gebet ungültig, auch wenn ich es aus Versehen tue?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Säule des Lesens wird durch das Lesen eines Verses aus dem Koran erfüllt, und dies ist in einem Vers aus der Fatiha vorhanden. Das Lesen der Fatiha und einer dazugehörigen Sure gehört zu den Pflichten des Gebets, und wir benötigen keine Absicht beim Lesen, und es ist kein Sujud al-Sahw erforderlich; denn wir brauchen grundsätzlich keine Absicht für die Säule. Und Gott weiß es besser.